Maschinen- und Geräteversicherung

Für stationäre und mobile Maschinen
  • Allgefahren-Deckung
  • Unterversicherungsverzicht
  • Gleichbleibender Beitrag
  • Einfache Beitragsberechnung
Verkaufsargumente Leistungen Angebot und Beratung Bedingungen
Hier lesen Sie die Details zu den Leistungspaketen der Maschinen- und Geräteversicherung.

Stationäre Maschinen

Das kann versichert werden
Stationäre Maschinen, maschinelle Einrichtungen und sonstige technische Anlagen sobald sie betriebsfertig sind, wie z.B.:
  • Werkzeugmaschinen (Dreh-, Bohr-, Fräs-, Hobel- und Schleifmaschinen, sonstige NC-/CNC-/DNC-Maschinen)
  • Druck- und Schneidemaschinen, Pressen
  • stationäre Arbeitsmaschinen (Stromaggregate, Kompressoren)
  • Kraftmaschinen (Motoren, Turbinen, Blockheizkraftwerke)
  • Filter-, Verpackungs- und Abfüllanlagen
Eine Abstimmung mit dem Fachbereich ist zwingend erforderlich:
  • bei einem Maschinenalter über 15 Jahren
  • ab einem Einzelmaschinenwert über 750.000 Euro
  • bei einer Gesamt-Versicherungssumme aller Maschinen über 6 Mio. Euro
Zusätzlich beitragsfrei mitversichert sind:
  • Zusatzgeräte, Reserveteile und Fundamente (je nach Leistungspaket 5.000 Euro - 10.000 Euro)
  • Daten (je nach Leistungspaket 5.000 Euro - 10.000 Euro)
Hinweis: Nur für Maschinen, die im Objektverzeichnis des Vertrages aufgeführt sind, besteht Versicherungs­schutz. Eine regelmäßige Überprüfung (Stichwort Jahresdurchsprache) ist ratsam.
Diese Gefahren und Schäden sind abgedeckt
Versichert sind unvorhergesehen eintretende Beschädigungen und Zerstörungen, insbesondere durch:
  • menschliche Ursachen (Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter)
  • Produktfehler (Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler)
  • technische Störungen (Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überspannung, Fremdkörper, Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen)
  • Naturgewalten (Sturm, Frost, Eisgang)
Dort gilt die Maschinenversicherung
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag bezeichneten Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands. 
Das wird im Schadenfall ersetzt
Im Falle eines Teilschadens (>90% der Schadenfälle) werden die Wiederherstellungskosten übernommen, insbesondere:
  • Kosten für Ersatzteile einschließlich Frachtkosten
  • Lohnkosten für die Reparatur inklusive Mehrkosten für Überstunden, Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeiten, Eil- und Expressfracht
  • De- und Remontagekosten
Ersetzt werden über die Wiederherstellungskosten hinaus (Versicherte Kosten auf Erstes Risiko) auch:
  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Luftfrachtkosten
  • Bergungskosten
  • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
Ersetzt wird im Totalschadenfall der Wert des Gerätes unmittelbar vor Schadeneintritt (Zeitwert) abzüglich des Wertes des Altmaterials (Restwert). Ein Totalschaden liegt auch dann vor, wenn die Wiederherstellungskosten den Zeitwert der versicherten Sache übersteigen.
So einfach ermitteln Sie die Versicherungssumme
Aus den Wiederbeschaffungskosten der versicherten Maschine im Neuzustand unter Berücksichtigung aller Ausstattungsmerkmale zuzüglich Bezugskosten entsprechen. Ist der Versicherungsnehmer nicht vorsteuerabzugs­berechtigt, ist die Umsatzsteuer einzubeziehen.
Hinweis: Bestand bereits eine Versicherung, kann es sein, dass Versicherungssumme und Beitrag des Grundjahrs 1971 ("3/71-Wert") angegeben ist. Mit Hilfe der TV-Beitrags- und Summenfaktoren können Sie die aktuellen Werte ermitteln:
Dabei multiplizieren Sie den Versicherungswert 3/71 mit dem Summenfaktor und den Beitrag 3/71 mit dem Beitragsfaktor für das aktuelle Jahr.

Den Deckungsauftrag finden Sie hier.
Das ist nicht versichert
Sachen
  • Wechseldatenträger
  • Hilfs- und Betriebsstoffe, z.B. Brennstoffe, Öle, Chemikalien, Reinigungs- und Schmiermittel
  • Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel, z.B. Toner, Kühl- und Löschmittel
  • Werkzeuge aller Art, z.B. Bohrer, Messer, Sägeblätter, Schleifscheiben
  • Sonstige Teile, die während der Lebensdauer erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen, z.B. Siebe, Schläuche, Filter
Nur Folgeschäden gelten mitversichert bei:
  • Transportbändern, Raupen, Kabeln, Stein- und Betonkübeln, Ketten, Seilen, Gurten, Riemen, Bürsten, Kardenbelägen und Bereifungen
  • Öl- oder Gasfüllungen (zu Isolationszwecken)

Gefahren und Schäden


Nicht versichert sind Schäden durch:
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Diebstahl
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
  • Krieg, Revolution, Rebellion, Aufstand
  • Innere Unruhen (gegen Zuschlag mitversicherbar)
  • Kernenergie, nukleare Strahlung
  • Erdbeben (im Leistungspaket PREMIUM mit 100.000 Euro)
  • Überschwemmung
  • bereits bekannte Reparaturbedürftigkeit/Mängel
  • Abnutzung (Verschleiß)
  • soweit ein Dritter als Lieferant, Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag haftet

Ausschlussrisiken
  • Prototypen, Vorführgeräte, Handelsware
  • Windkraftanlagen
  • Biogasanlagen
  • Kernenergie-Risiken
  • Gasturbinen
  • Müllverbrennungsanlagen
  • Anlagen zur Metallerzeugung (z.B. Hochöfen)
  • Metall-Aufbereitungsanlagen wie Brecheranlagen
  • Schrottaufbereitungs- /Müllzerkleinerungsanlagen
  • Papier- und Kartonherstellung
  • Erdölraffinerien, Bohrtürme, Dockanlagen
  • Offshore-Risiken

Mobile Maschinen / Geräte

Das kann versichert werden
Fahrbare oder transportable Geräte wie z.B.:
  • Erdbewegungsmaschinen (Bagger, Raupen, Lader)
  • Straßenbaumaschinen (Rüttelgeräte, Bodenfräsen, Walzen)
  • Versorgungstechnik (Stromaggregate, Kompressoren)
  • Hebezeuge und Transportgeräte (Krane, Stapler, Hubbühnen)
Eine Abstimmung mit dem Fachbereich ist zwingend erforderlich:
  • bei einem Gerätealter über 10 Jahren (Deckungsvariante A) bzw. über 20 Jahren (Deckungsvariante B und C)
  • ab einem Einzelgerätewert über 500.000 Euro
  • einer Gesamt-Versicherungssumme über 6 Mio. Euro
Zusätzlich versichert sind:
  • Zusatzgeräte und Reserveteile (bis 5.000 Euro bzw. 10.000 Euro ohne Mehrbeitrag)
  • Daten (bis 5.000 Euro bzw. 10.000 Euro ohne Mehrbeitrag)
Hinweis: Nur für Geräte, die im Objektverzeichnis des Vertrages aufgeführt sind, besteht Versicherungs­schutz. Eine regelmäßige Überprüfung (Stichwort Jahresdurchsprache) ist ratsam
Diese Gefahren und Schäden sind abgedeckt
Versichert sind in der Maschinenbruch- und Kaskoversicherung (= Deckungsvariante A: volle Deckung) unvorhergesehen eintretende Beschädigungen und Zerstörungen, insbesondere durch:
  • Menschliche Ursachen (Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter)
  • Produktfehler (Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler)
  • Technische Störungen (Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überspannung, Fremdkörper, Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen)
  • Naturgewalten (Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung, Erdbeben)
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
Hinweis: Für jedes einzelne Gerät kann der Deckungsumfang eingeschränkt werden:
  • Deckungsvariante B: Kaskoversicherung (= eingeschränkte Deckung "Ausschluss von inneren Betriebsschäden" gem. TK 3252)
  • Deckungsvariante C: Maschinen-Teilversicherung (= MTV-Deckung, nur ausgewählte, einzeln benannte Gefahren gem. TB 3014)
Einen Vergleich über die jeweils versicherten Gefahren und Schäden der einzelnen Deckungsvarianten der Geräteversicherung ist in dieser Übersicht dargestellt.
Dort gilt die Geräteversicherung
Versicherungsschutz besteht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. In der PREMIUM Deckung plus Anrainerstaaten.
Das wird im Schadenfall ersetzt
Im Falle eines Teilschadens (>90% der Schadenfälle) werden die Wiederherstellungskosten übernommen, insbesondere:
  • Kosten für Ersatzteile einschließlich Frachtkosten
  • Lohnkosten für die Reparatur inklusive Mehrkosten für Überstunden, Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeiten, Eil- und Expressfracht
  • De- und Remontagekosten
Ersetzt werden über die Wiederherstellungskosten hinaus (Versicherte Kosten auf Erstes Risiko) auch:
  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Luftfrachtkosten
  • Bergungskosten
Ersetzt wird im Totalschadenfall der Wert des Gerätes unmittelbar vor Schadeneintritt (Zeitwert) abzüglich des Wertes des Altmaterials (Restwert). Ein Totalschaden liegt auch dann vor, wenn die Wiederherstellungskosten den Zeitwert der versicherten Sache übersteigen.
So einfach ermitteln Sie die Versicherungssumme
Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zuzüglich der Bezugskosten (z.B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) oder aus den Wiederbeschaffungskosten des versicherten Gerätes im Neuzustand unter Berücksichtigung aller Ausstattungsmerkmale zuzüglich Bezugskosten entsprechen.
Hinweis: Bestand bereits eine Versicherung, kann es sein, dass Versicherungssumme und Beitrag des Grundjahrs 1971 ("3/71-Wert") angegeben ist. Mit Hilfe der TV-Beitrags- und Summenfaktoren können Sie die aktuellen Werte ermitteln:
Dabei multiplizieren Sie den Versicherungswert 3/71 mit dem Summenfaktor und den Beitrag 3/71 mit dem Beitragsfaktor für das aktuelle Jahr.
Den Deckungsauftrag finden Sie hier.
Das ist nicht versichert
Sachen
  • Wechseldatenträger
  • Hilfs- und Betriebsstoffe, z.B. Brennstoffe, Chemikalien, Reinigungs- und Schmiermittel
  • Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel, z.B. Putz-, Kühl- und Löschmittel
  • Sonstige Teile, die während der Lebensdauer erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen, z.B. Siebe, Schläuche, Filter
  • Fahrzeuge, die ausschließlich der Beförderung von Gütern oder Personen dienen
  • Wasser- und Luftfahrzeuge, schwimmende Geräte
  • Baubüros, -container, -baracken, Werkstätten, Magazine, Labore und Gerätewagen
Nur Folgeschäden gelten mitversichert bei:
  • Transportbändern, Raupen, Kabeln, Stein- und Betonkübeln, Ketten, Seilen, Gurten, Riemen, Bürsten, Kardenbelägen und Bereifungen
  • Werkzeuge aller Art, z.B. Bohrer, Messer

Gefahren und Schäden


Nicht versichert sind Schäden:
  • durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
  • durch Krieg, Revolution, Rebellion, Aufstand
  • durch Innere Unruhen (im PREMIUM Paket mit 100.000 Euro mitversichert)
  • durch Kernenergie, nukleare Strahlung
  • während Seetransporten
  • durch Mängel, die bereits vorhanden waren
  • durch Abnutzung (Verschleiß)
  • soweit ein Dritter als Lieferant, Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag haftet

Ausschlussrisiken
  • Prototypen, Vorführgeräte, Handelsware
  • Geräte, die bei Tunnelarbeiten, unter Tage oder gewerbsmäßigen Abbruch eingesetzt werden
  • Auto- und Mobilkrane
  • Gerüstbau
  • Tunnelvortriebsmaschinen
  • Fluss-, See- und Schwimmkabel
  • Offshore-Risiken
Wir bieten auch:

Montageversicherung - Für Montagetätigkeiten

Elektronikversicherung - Für elektronische Anlagen und Einrichtungen

Mit der Allgefahren-Deckung sind nahezu alle Schäden am Montageobjekt abgesichert. Auch die Lagerung nach erfolgter Abladung am Montageort.
Kein Betrieb kommt ohne elektronische Geräte aus. Damit es zu keinen Störungen des Betriebsablaufs kommt, gibt es die Elektronikversicherung.
  • Schutz bei Schäden an zu montierenden Maschinen, Geräten und elektronischen Anlagen
  • Absicherung für Neu- montagen


  • Allgefahren-Deckung
  • Pauschal oder einzeln versicherbar
  • Einfach Beantragung
  • Weltweiter Geltungsbereich wählbar
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