Berufsmusiker und Musiklehrer I'M SOUND®

Für Musik am Stromkreis.
  • Allgefahren-Deckung für Sound-Equipment, Recording- und Live-Technik
  • Berufshaftpflicht: Inklusive Tätigkeit als Roadie
  • Veranstalterhaftpflicht für Konzerte und einmalige Events
Verkaufsargumente Leistungen Angebot und Beratung Bedingungen
Hier finden Sie Details zur Sound-Equipment-Versicherung, Berufs-Haftpflichtversicherung und zur Veranstalter-Haftpflichtversicherung.

Sound-Equipment-Versicherung

Allgefahren-Deckung
Versicherungsschutz gegen nahezu alle Gefahren, wie
  • Beschädigung, Zerstörung
  • Verlust bei Transporten
  • Diebstahl, Raub
  • Kurzschluss oder Überspannung
 
Sowie klassische Gefahren z.B.
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Einbruch-Diebstahl / Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm / Hagel
24-Stunden Versicherungsschutz
24- Stunden Deckung, auch nachts im KFZ (sofern fest umschlossen und nicht einsehbar) bis zu einer Versicherungssumme von 100.000 Euro.
Pauschale für kleinteiliges Zubehör
Über eine Pauschale ist Sound-Equipment oder kleinteiliges Zubehör wie z.B. Kabel, Klemmen, Mikrofon-Ständer bis zu 10.000 Euro Gesamtversicherungssummer versicherbar.
Proberaum mitversicherbar
Der Proberaum ist beitragsfrei mitversicherbar, wenn Lage- und Sicherheitsbeschreibung vorliegen bzw. den Anforderungen entsprechen.
Vorsorgeversicherung inklusive
Kauft sich der Kunde neues Sound-Equipment, ist dies automatisch mit abgesichert, auch wenn er es noch nicht gemeldet hat.
Versicherungswert richtig ermitteln
  • Neu- oder Zeitwertversicherung wählbar
  • Neuwert: Kann so lange versichert werden, wie der Zeitwert mindestens 40% des Neuwerts beträgt
  • Taxe für Vintage-Instrumente: Der Versicherungswert für hochwertige Vintage-Instrumente ist ab 5.000 Euro bei Bäsen bzw. 10.000 Euro bei Gitarren durch einen Wertnachweis zu belegen, der nicht älter als 4 Jahre ist. Während dessen erfolgt keine Anrechnung einer eventuellen Unterversicherung.
Zusatzleistungen
Versichert sind Kosten für
  • Leihinstrumente im Schadenfall
  • die Wiederherstellung von Wertgutachten und Echtheitsnachweisen:
    aufgrund eines Brandes oder Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus, aufgrund eines Brandes oder Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus

Berufs-Haftpflichtversicherung

Berufs-Haftpflichtversicherung für Berufsmusiker und Musiklehrer
  • Versicherungsschutz bei der Berufsausübung und im Privatbereich
  • Auch bei vorübergehendem, geschäftlichen Auslandsaufenthalt besteht Versicherungsschutz
  • Weltdeckung möglich
  • Ebenfalls mit abgedeckt sind Schäden an Gebäuden oder Räumen einschließlich Inventar die zum Beispiel auf Dienst- und Geschäftsreisen gemietet wurden


Veranstalter-Haftpflichtversicherung

Veranstalter-Haftpflichtversicherung für Berufsmusiker und Musiklehrer
  • Absicherung von Veranstaltungen bis zu sieben Tagen, zuzüglich jeweils drei Tage Vor- und Nacharbeiten. Längere Zeiten sind ebenfalls versicherbar
  • Einfache Beitragsberechnung nach Gesamtzahl der Besucher und Mitwirkenden und Art der Veranstaltung
  • Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 3 Mio. Euro (Selbstbeteiligung 150 Euro)
  • Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden sind mit abgedeckt
  • Weitere Sachen wie zum Beispiel die Unterhaltung von Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen und Wegweisern sind zusätzlich versichert



Wir bieten auch:

SINFONIMA® - Für Musikschulen

SINFONIMA® - Für Berufsmusiker und Orchester

SINFONIMA ist eine Allgefahren-Deckung, die optimalen Versicherungsschutz gegen nahezu alle Gefahren bietet.
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