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Obwohl für die Corona-Pandemie in der Regel kein Versicherungsschutz besteht, hat die Vereinbarung des bayerischen Wirtschaftsministeriums mit Vertretern der Versicherungswirtschaft, der DEHOGA Bayern und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft am vergangenen Freitag einen Weg für schnelle Hilfe der Versicherungswirtschaft für Hotels und Gaststätten mit einer Betriebsschließungsversicherung (BSV) eröffnet.

Als langjähriger Partner der Hotel- und Gaststättenbranche begrüßt die Mannheimer Versicherung (MVG) diese Initiative. Sie wird sich an dieser Initiative orientieren und darüber hinaus die Unterstützung ihrer Kunden auf das gesamte Bundesgebiet und auf ähnliche Betriebe, wie zum Beispiel Cafés und Eisdielen, ausweiten. Konkret bedeutet das:

1. Schäden durch Individualschließungen aufgrund eines Corona-Falls, der sich im versicherten Betrieb verwirklicht hat, reguliert die MVG weiterhin anhand der versicherten BSV-Bedingungswerke.

2. Jetzt können auch BSV-Kunden, die ihren Betrieb aufgrund einer Allgemeinverfügung oder einer Rechtsverordnung komplett oder teilweise schließen mussten, ihren hierdurch entstandenen Schaden bei ihrem betreuenden Vermittler oder unter schaden@mannheimer.de melden – sofern noch nicht erfolgt.

  • Die MVG prüft in jedem Einzelfall das Vorliegen einer für den Betrieb bindenden staatlichen Schließungsverfügung und, ob der Betrieb des Kunden von gravierenden Umsatzeinbrüchen betroffen ist. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, ermitteln wir einen individuellen Entschädigungsbetrag. Dieser liegt in der Regel bei 15 Prozent der im jeweiligen Versicherungsvertrag vereinbarten Entschädigungsleistung, in keinem Fall darüber, und berücksichtigt die Dauer der tatsächlichen Schließung, maximal 30 Tage. Hierdurch übernimmt die MVG in der Regel die Hälfte des nach staatlicher Leistung und eingesparter Kosten verbleibenden Schließungsschadens.

  • Der Kunde erhält schnellstmöglich eine individuelle Vereinbarung mit Abfindungserklärung oder eine Ablehnung, sofern die Voraussetzungen (s.o.) nicht erfüllt sind. Durch die Akzeptanz dieser Vereinbarung verzichtet der Kunde auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche aufgrund der Corona-Pandemie 2020. Sobald die Vereinbarung unterschrieben an schaden@mannheimer.de zurückgesandt wurde, zahlt die Mannheimer den damit vereinbarten Betrag an den Kunden aus.

  • Die MVG stellt ihren besonders stark von den präventiven Schließungen betroffenen Kunden hiermit Liquidität zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zur Verfügung.

  • Wir erbringen unsere Zahlungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Sie erfolgen unabhängig davon, ob z.B. die Betriebsschließung vollständig ist, es zweifelhaft sein kann, ob der Coranavirus als solcher überhaupt gedeckt ist, und auch, dass für Gefahren, die nicht aus dem Betrieb kommen, grundsätzlich keine Deckung besteht.

3. Bitte unbedingt beachten:

  • Meldet der Kunde einen Schaden und akzeptiert in der Folge unsere Vereinbarung nicht, sind wir zur Wahrung unserer Rechtsposition leider gezwungen, den Schaden abzulehnen und die BSV schadenbedingt zu kündigen. Der Kunde muss hierauf im Vorfeld unbedingt hingewiesen werden.

  • Die MVG entspricht der Forderung diverser Kunden- und Vermittlerverbände nach klarer formulierten Versicherungsbedingungen. Wir entwickeln deshalb kurzfristig für das Neugeschäft und für den Bestand neue Bedingungswerke für die BSV, die das Thema "Pandemie" angemessen berücksichtigen. Die Wirksamkeit im Bestand erreichen wir hierbei leider nur durch eine Änderungskündigung. Diese erfolgt zur Hauptfälligkeit.

  • Häufig wird eine BSV mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) verwechselt. Eine BU leistet, wenn ein versicherter Sachschaden (z.B. Feuer, LW, Sturm oder Hagel) eine Betriebsunterbrechung verursacht. Eine Leistung aufgrund Corona ist deshalb in keinem Fall Gegenstand einer BU.

 
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