Frachtführer-Haftungsversicherung

Für ALLE, die fremde Güter transportieren.
  • Deckungsschutz für das Be- und Entladen aus Gefälligkeit
  • Überdurchschnittliche Höchstentschädigungssumme bis 5 Mio. Euro
    je Schadenereignis
  • Inklusive Mitversicherung von diebstahlgefährdeten Gütern
  • Beitragsberechnung auf Umsatzbasis möglich
Verkaufsargumente Leistungen Beratung Beantragung Bedingungen
Für alle Betriebe (Frachtführer), die gewerbsmäßig und gegen Entgelt mit den eigenen Kraftfahrzeugen fremde Güter befördern.

Hohe Versicherungssummen
  • Hohes Limit je Schadenereignis von 5 Mio. Euro
  • Keine Höchstentschädigungssummen je Versicherungsjahr - keine Begrenzung durch ein Jahreslimit (kein sog. Jahresaggregat)
Beitragsberechnung auf Umsatzbasis möglich
Bei größeren Betrieben besteht die Möglichkeit, eine Police auf Umsatzbasis abzuschließen.
Mitversicherung von Schäden aus Gefälligkeit beim Be- und Entladen
Für Schäden aus Gefälligkeitshandlungen besteht nach deutschem Frachtrecht keine Haftung. Für solche Schäden besteht bei der Mannheimer Versicherungsschutz, um Streitigkeiten zwischen dem Kunden und seinem Auftraggeber zu vermeiden.
Haftungserweiterungen für Kurier-, Express- und Paketdienste
Für Subunternehmer mit AGB's von Kurier- und Expressdiensten (Bsp.: DHL, DPD und Hermes) gewährt die Mannheimer umfangreichen Versicherungsschutz.
Inklusive Mitversicherung diebstahlgefährdeter Güter
  • Für Tabakwaren, Smartphones, Smartwatches und Tablets, Parfüm, Spirituosen und Champagner, Kunstgegenstände und Antiquitäten besteht Versicherungsschutz bis max. 100.000,00 Euro je Fahrzeugeinheit (Entschädigungsgrenze).
  • Bis zu einer Entschädigungsgrenze von 100.000 Euro je Fahrzeug
Wir bieten auch:

Speditionsversicherung - Für ALLE, die im Auftrag Dritter Transporte organisieren und durchführen.

Waren-Transportversicherung - Für ALLE, die eigene Ware durch Dritte befördern lassen.

Wird die fremde Ware beschädigt, gestohlen oder geht verloren ist der Spediteur gegenüber seinem Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
Alle Betriebe, die produzieren oder handeln, müssen Waren per Spedition, Post/Paketdiensten und mit firmeneigenen Fahrzeugen transportieren.
  • Keine Höchstent- schädigungssummen je Versicherungsjahr
  • Organisationsfehler lassen sich bis zu 10 Mio. Euro absichern
  • Allgefahrendeckung
  • Weltweiter Geltungsbereich für alle Gütergruppen
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