Waren-Transportversicherung

 Für ALLE, die eigene Ware überwiegend durch Dritte befördern lassen.
  • Allgefahren-Deckung
  • Weltweiter Geltungsbereich für alle Gütergruppen
  • Versicherungsschutz unabhängig der Gefahrtragung
  • Absicherung des tatsächlichen Warenwerts
  • Versicherungszertifikate durch den Kunden direkt online ausstellbar
Verkaufsargumente Leistungen Beratung Beantragung Bedingungen Haverie-Grosse
Alle Betriebe, die produzieren oder handeln, müssen Waren per Spedition, Post/Paketdiensten und mit firmeneigenen Fahrzeugen transportieren.

Die Warenversicherung leistet unabhängig von der Haftung der Verkehrsträger.

Allgefahren-Deckung
Das transportierte Gut ist im Rahmen der Allgefahren-Deckung gegen Schäden zum Beispiel durch jede Art von Unfall, Feuer, Raub, Diebstahl, Hagel, Schiffsuntergang und Elementarereignisse abgesichert.
Versichert sind auch Schäden für die z.B. ein Spediteur nicht haftet:
  • Höhere Gewalt
  • Politische Risiken (z.B. innere Unruhen)
Weltweiter Geltungsbereich für alle Gütergruppen
Die Mannheimer begleitet den Warenstrom des Kunden weltweit, u.a. bei Import oder Export.
  • Von Alaska über China nach Kuba bis Südafrika und Zypern
  • Versicherungsschutz besteht durchgehend "von Haus zu Haus" inkl. der Zwischenlagerungen
Absicherung des tatsächlichen Warenwerts und mehr
  • Die Haftung der Verkehrsträger reicht oft nicht aus. Mit der Waren-Transportversicherung braucht Ihr Kunde sich keine Gedanken mehr zu machen. Seine Ware ist zum tatsächlichen Wert versichert
  • Darüber hinaus erstattet die Mannheimer eventuell anfallende Kosten:
    Fracht, Versicherungskosten, Zoll und sonstige mit dem Transport verbundene Kosten
  • Entgangener Gewinn des Vertragspartners des Kunden
Versicherungszertifikate durch den Kunden direkt online ausstellbar
Zertifikate als Versicherungsnachweis für Banken und für die Geschäftspartner des Kunden.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Wir bieten auch:

Speditionsversicherung - Für ALLE, die im Auftrag Dritter Transporte organisieren und durchführen.

Handelsware - Für ALLE, die eigene Güter in eigenen Fahrzeugen befördern.

Wird die fremde Ware beschädigt, gestohlen oder geht verloren ist der Spediteur gegenüber seinem Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
Versicherbar sind die gesamten Handelswaren und anderer Autoinhalt der im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit mitgeführt wird.
  • Keine Höchstentschädigungssummen je Versicherungsjahr
  • Organisationsfehler lassen sich bis zu 10 Mio. Euro absichern
  • Spezialprodukt fürs Baugewerbe
  • Unterversicherungsverzicht
  • Übernahme der Reparaturkosten bei Fahrzeugbeschädigung
 
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