Bauleistungsversicherung

Für Bauvorhaben wie Wohn-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Hallenbauten für Industrie/Gewerbe, Schulen, Kindergärten und Sporthallen
  • Allgefahren-Deckung
  • Versicherungsmöglichkeit von Altbau-Substanz
  • Vereinbarung von Umsatzverträgen möglich
Verkaufsargumente Leistungen Angebot und Beratung Bedingungen
Hier lesen Sie die Details zu den Leistungspaketen der Mannheimer Bauleistungsversicherung.

Das kann versichert werden
Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh- und Ausbau oder für den Umbau von Gebäuden.

Eine Abstimmung mit dem Fachbereich ist zwingend erforderlich:
  • bei Mitversicherung von Altbauten
  • bei Bauvorhaben mit einem Anteil der besonderen Baumaßnahmen je Bauvorhaben von mehr als 50.000 Euro an der Bausumme.
  • besondere Baumaßnahmen sind z.B.:
    • Pfahl-, Brunnen, Senkkasten-, Platten- oder sonstige Spezialgründungen
    • Baugrundverbesserung
    • Baugrubenumschließung durch Spundwände, Berliner Verbau oder sonstigen Verbau
    • Wasserhaltung, Grundwasserabsenkung
    • geklebte oder geschweißte wasserdruckhaltende Dichtung
  • ab einer Gesamt-Versicherungssumme (Neubauleistung zuzüglich Versicherungssummen auf Erstes Risiko) von mehr als 5 Mio. Euro.
Diese Gefahren und Schäden sind abgedeckt
Versichert sind unvorhergesehen eintretende Beschädigungen und Zerstörungen von versicherten Sachen sowie Diebstahlschäden mit dem Gebäude fest verbundener, sowie fest eingebauter versicherter Bestandteile.
Sofern besonders beantragt gelten auch Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen mitversichert.
Das wird im Schadenfall ersetzt
  • Der Versicherer leistet Entschädigung in Höhe der Kosten, die aufgewendet werden müssen, um einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist (Wiederherstellungskosten).
  • Der Zeitwert von Resten und Altteilen wird angerechnet.
  • Die Entschädigungsleistung wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.
So einfach ermitteln Sie die Versicherungssumme
Aus den Herstellungskosten für das gesamte versicherte Bauvorhaben, einschließlich der Stundenlohnarbeiten, der Eigenleistungen des Bauherren und des Neuwertes der Baustoffe und Bauteile sowie hierfür anfallende Kosten für Anlieferung und Abladen.
Ist der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt, so ist die Umsatzsteuer einzubeziehen.

In die Versicherungssumme sind nicht einzubeziehen:
  • Grundstücks- und Erschließungskosten
  • Baunebenkosten, wie Makler-, Architekten- und Ingenieurgebühren, Finanzierungskosten und behördliche Gebühren

Versicherungssummen auf Erstes Risiko können vereinbart werden für:
  • Baugrund und Bodenmassen, soweit sie nicht Bestandteil der Bauleistung sind
  • Schadensuchkosten
  • zusätzliche Aufräumungskosten für den Fall, dass infolge von Aufräumungskosten die Versicherungssumme überschritten wird
Das ist nicht versichert
 Sachen
  • Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke;
  • Bewegliche und sonstige nicht als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände;
  • Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtungen wie Ausrüstungen, Zubehör und Ersatzteile;
  • Kleingeräte und Handwerkzeuge;
  • Vermessungs-, Werkstatt-, Prüf-, Labor- und Funkgeräte sowie Signal- und Sicherungsanlagen;
  • Sonstige Sachen, die über eine Geräteversicherung versichert werden können;
  • Fahrzeuge aller Art
  • Wechseldatenträger
  • Stahlrohr- und Spezialgerüste;
  • Baubüros, -container, -baracken, Werkstätten, Magazine, Labors und Gerätewagen
  • Akten, Zeichnungen und Pläne
  • Gartenanlagen und Pflanzen

Gefahren und Schäden
  • Mängel der versicherten Bauleistungen und sonstiger versicherter Sachen
  • Verluste von versicherten Sachen, die nicht mit dem Gebäude fest verbunden sind
  • Schäden an Glas-, Metall- oder Kunststoffoberflächen sowie an Oberflächen vorgehängter
    Fassaden durch eine Tätigkeit an diesen Sachen
  • Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
  • Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen während der Jahreszeit und der örtlichen
    Verhältnisse gerechnet werden muss
  • Schäden durch normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Gewässern
  • Schäden durch nicht einsatzbereite oder unzureichende Anlagen zur Wasserhaltung
  • Schäden während und infolge einer Unterbrechung der Bauarbeiten, wenn diese bei Eintritt des Versicherungsfalles bereits mehr als drei Monate gedauert hatte
  • Schäden durch Baustoffe, die durch eine zuständige Prüfstelle beanstandet oder vorschriftswidrig noch nicht geprüft wurden
  • Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolutionen, Rebellion, Aufstand
  • Schäden durch innere Unruhen (gegen Zuschlag mitversicherbar)
  • Schäden durch Streik, Aussperrung (gegen Zuschlag mitversicherbar) oder Verfügungen von hoher Hand
  • Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen

Ausschlussrisiken
  • Umbauten mit Altbauklausel TK 5181
  • Garten- und Landschaftsbau (inkl. Erdarbeiten bei Golfplätzen)
  • Mülldeponien (Neuanlagen und Sanierungen)
  • Müllverbrennungsanlagen (MVA)
  • Tunnelbau
  • Zeltkonstruktionen
  • Gebäudekonstruktionen mit Prototypcharakter
  • Offshore-Risiken
Wir bieten auch:

Montageversicherung - Für Montagetätigkeiten

Maschinenversicherung - Für stationäre und mobile Maschinen

Mit der Allgefahren-Deckung sind nahezu alle Schäden am Montageobjekt abgesichert. Auch die Lagerung nach erfolgter Abladung am Montageort.
Maschinen sind den unterschiedlichsten Gefahren ausgesetzt. Den Deckungsumfang bestimmen Sie mit Ihrem Kunden ganz auf die Erfordernisse seines Maschinenparks zugeschnitten.
  • Schutz bei Schäden an zu montierenden Maschinen, Geräten und elektronischen Anlagen
  • Absicherung für Neu- montagen


  • Allgefahren-Deckung
  • Unterversicherungsverzicht
  • Gleicher Beitrag
  • Einfache Beitragsberechnung


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