Elektronikversicherung

Für elektronische Anlagen und Einrichtungen
  • Allgefahren-Deckung
  • Pauschal oder einzeln versicherbar
  • Einfache Beantragung
  • Weltweiter Geltungsbereich wählbar
Verkaufsargumente Leistungen Angebot und Beratung Bedingungen
Hier informiert Sie die Mannheimer über die umfangreichen Produktlösungen der Einzel-Elektronikversicherung.

Für wen ist die Elektronikversicherung?
Eine Elektronikversicherung kann die Mehrzahl der Büro- und Gewerbebetriebe abschließen.
Diese Gefahren und Schäden sind abgedeckt
Versichert sind unvorhergesehen eintretende Beschädigungen und Zerstörungen, insbesondere durch:
  • menschliche Ursachen (Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter)
  • Produktfehler (Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler)
  • technische Störungen (Kurzschluss, Überspannung, Überstrom)
  • Naturgewalten (Sturm, Frost, Eisgang)
  • Wasser, Feuchtigkeit
  • Brand, Blitzschlag, Explosion

Zusätzlich können gegen Mehrbeitrag versichert werden:
Schäden aufgrund Innerer Unruhen und/oder Erdbeben.
Das wird im Schadenfall ersetzt
Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Im Teilschaden werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustandes notwendige Aufwendungen ersetzt (abzüglich des Wertes des Altmaterials). Diese sind z.B.:
  • Kosten für Ersatzteile einschließlich Frachtkosten
  • Kosten für Reparaturlöhne inkl. Zuschläge für Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeiten
  • Transportkosten
  • Kosten für die Wiederherstellung des Betriebssystems
  • Aufräumungs- und Dekontaminationskosten
Übersteigen die Wiederherstellungskosten den Zeitwert oder handelt es sich um einen Totalschaden, dann wird der Neuwert des Gerätes abzüglich der Werte des Altmaterials entschädigt.
So einfach ermitteln Sie die Versicherungssumme
Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zuzüglich der Bezugskosten (z.B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage).

Ist der Versicherungsnehmer nicht vorsteuerabzugs­berechtigt, ist die Umsatzsteuer einzubeziehen.

Bestand bereits eine Versicherung, kann es sein, dass Versicherungssumme und Beitrag des Grundjahrs 1971 ("3/71-Wert") angegeben ist. Mit Hilfe der jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Beitrags- und Summenfaktoren (Umrechnungsfaktoren) können Sie den aktuellen Wert ermitteln:

Für die Versicherungssumme multiplizieren Sie den Summenfaktor für das aktuelle Jahr (2014: 2,5774) mit der Versicherungssumme 3/71, für den Beitrag ist der Beitragsfaktor anzuwenden.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht abgedeckt?
Nicht versichert sind Schäden durch:
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Krieg, Revolutionen, Aufstände
  • Innere Unruhen (gegen Zuschlag mitversicherbar)
  • Kernenergie, nukleare Strahlung
  • Erdbeben (gegen Zuschlag mitversicherbar)
  • Abnutzung (Verschleiß)

Nur Folgeschäden gelten mitversichert bei:
Schäden an elektronischen Bauteilen, die nicht aufgrund äußerlich einwirkender Ursachen entstanden sind.
Das ist nicht versichert
Sachen
  • Anlagen und Geräte in Nachtbars, Diskotheken und Nachtclubs
  • Privat genutzte Anlagen und Geräte
  • Landwirtschaftlich genutzte Techniken
  • Prototypen, Vorführgeräte und Handelsware
  • Elektronik-Risiken mit erweiterter Datenträger-Deckung gemäß Klausel TK 1928 (Software-Versicherung)
  • Eingesetzte Anlagen und Geräte bei Luft- und Raumfahrt
Gefahren und Schäden
Nicht versichert sind Schäden durch:
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Krieg, Revolutionen, Aufstände
  • Innere Unruhen (gegen Zuschlag mitversicherbar)
  • Kernenergie, nukleare Strahlung
  • Erdbeben (gegen Zuschlag mitversicherbar)
  • Abnutzung (Verschleiß)
  • Offshore-Risiken
Nur Folgeschäden gelten mitversichert bei:
Schäden an elektronischen Bauteilen, die nicht aufgrund äußerlich einwirkender Ursachen entstanden sind.
Vertragsformen
  • Pauschale Elektronikversicherung:
    kumulierte Versicherungssummen je versicherter Anlagengruppe, keine Einzelaufstellung der versicherten Objekte nötig
  • Einzel Elektronikversicherung:
    Einzelvertrag mit Objektverzeichnis

    Hinweis: Hier besteht nur für die Objekte Versicherungsschutz, die im Objektverzeichnis des Vertrages aufgeführt sind. Eine regelmäßige Überprüfung (Stichwort Jahresdurchsprache) ist ratsam.
Wir bieten auch:

Montageversicherung - Für Montagetätigkeiten

LUMIT® PRO - Für Energietechnik

Mit der Allgefahren-Deckung sind nahezu alle Schäden am Montageobjekt abgesichert. Auch die Lagerung nach erfolgter Abladung am Montageort.
Für Fach- und Servicebetriebe, die Anlagen herstellen, planen, installieren oder betreuen.
  • Schutz bei Schäden an zu montierenden Maschinen, Geräten und elektronischen Anlagen
  • Absicherung für Neu- montagen
  • Wettbewerbsvorteil
  • Einfache Abwicklung über das LUMIT-Energieportal
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