Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zuzüglich der Bezugskosten (z.B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage).
Ist der Versicherungsnehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt, ist die Umsatzsteuer einzubeziehen.
Bestand bereits eine Versicherung, kann es sein, dass Versicherungssumme und Beitrag des Grundjahrs 1971 ("3/71-Wert") angegeben ist. Mit Hilfe der jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Beitrags- und Summenfaktoren (Umrechnungsfaktoren) können Sie den aktuellen Wert ermitteln:
Für die Versicherungssumme multiplizieren Sie den Summenfaktor für das aktuelle Jahr (2014: 2,5774) mit der Versicherungssumme 3/71, für den Beitrag ist der Beitragsfaktor anzuwenden.