Fortlaufende Betriebskosten sind betrieblich veranlasste Kosten, die der Betriebserhaltung dienen und zu deren Weiteraufwand der Betrieb während der Betriebsunterbrechung gesetzlich verpflichtet ist, insbesondere:
- Personalkosten, inkl. gesetzlich sozialer Aufwendungen
- Praxis-, Kanzlei-, Bürokosten
- Steuern und Abgaben
- Finanzierungskosten
- Abschreibungen aus Sachanlagen
Die Vollkostenversicherung sichert alle oben genannten fortlaufende Betriebskosten ab.
Mit der Teilkostenversicherung ist die Absicherung einer oder mehrerer ausgewählter Kostenarten möglich.