Ertragsausfall- und Kostenversicherung SUPRIMA®

Für Freiberufler und selbständig beratend Tätige
  • Betriebsabsicherung bei Arbeitsunfähigkeit
  • Ersatz der fortlaufenden Kosten
  • Vertreterkosten
  • Ersatz des entgangenen Betriebsgewinns
Verkaufsargumente Leistungen Angebot und Beratung Bedingungen
SUPRIMA Kostenversicherung - die richtige Absicherung für den Betrieb.
  • Die große Lösung: Ertragsausfallversicherung
    Fortlaufende Betriebskosten und entgangener Betriebsgewinn
  • Die kleine Lösung: Kostenversicherung
    Fortlaufende Betriebskosten mit folgenden Deckungsvarianten:
    • Vollkostenversicherung
    • Teilkostenversicherung
  • Die spezielle Lösung: Vertreterkosten

Wann leistet SUPRIMA
SUPRIMA leistet bei Betriebsunterbrechung infolge einer
  • ärztlich festgestellten, vollständigen Arbeitsunfähigkeit der den Betrieb verantwortlich leitenden Person wegen
    • Krankheit
    • Unfallfolgen
  • durch eine zuständige deutsche Behörde angeordneten Quarantänemaßnahme, die als Einzelanordnung gegen die den Betrieb verantwortlich leitenden Person oder den Betrieb selbst ergeht
Was sind Betriebskosten
Fortlaufende Betriebskosten sind betrieblich veranlasste Kosten, die der Betriebserhaltung dienen und zu deren Weiteraufwand der Betrieb während der Betriebsunterbrechung gesetzlich verpflichtet ist, insbesondere:
  • Personalkosten, inkl. gesetzlich sozialer Aufwendungen
  • Praxis-, Kanzlei-, Bürokosten
  • Steuern und Abgaben
  • Finanzierungskosten
  • Abschreibungen aus Sachanlagen
Die Vollkostenversicherung sichert alle oben genannten fortlaufende Betriebskosten ab.
Mit der Teilkostenversicherung ist die Absicherung einer oder mehrerer ausgewählter Kostenarten möglich.
Was sind Vertreterkosten
Während der Dauer einer versicherten Betriebsunterbrechung werden die nachgewiesenen Aufwendungen ersetzt für die Beschäftigung eines externen Praxisvertreters der den Betrieb aufrecht erhält.
Eintrittsalter und Vertragslaufzeit
  • Maximales Eintrittsalter: 55 Jahre
  • Versicherungslaufzeit: Das Versicherungsjahr soll dem Geschäftsjahr des versicherten Betriebes entsprechen. Die Laufzeit beträgt ein Jahr. Nach Ablauf dieser Laufzeit werden die Verträge automatisch jährlich um ein weiteres Jahr verlängert, wenn sie nicht zum Ablauf gekündigt werden. Unabhängig davon erlischt der Vertrag mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die den Betrieb verantwortlich leitende Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Karrenzzeit, Haftzeit und Nachhaftung im Schadenfall
  • Die Karenzzeit beträgt mindestens 21 Tage. Es können aber auch längere Karenzzeiten vereinbart werden, wodurch sich der Beitrag reduziert.
    28 Kalendertage = 10% Beitragsnachlass
    42 Kalendertage = 30% Beitragsnachlass
    56 Kalendertage = 45% Beitragsnachlass
    90 Kalendertage = 60%Beitragsnachlass
  • Verzicht auf Karenzzeit:Die Anrechnung der Karenzzeit entfällt bei Arbeitsunfähigkeit durch Unfall, dereinen mindestens 72-stündigen Krankenhausaufenthalt erforderlich macht. 
  • Die Haftzeit eträgt standardmäßig 12 Monate.Gegen einen Beitragszuschlag kann die Haftzeit verlängert werden.
    18 Monate = 20% Mehrbeitrag
    24 Monate = 30% Mehrbeitrag
  • 15% - "Nachhaftung" für Auflösungskosten des versicherten Betriebs wegen Betriebsaufgabe aufgrund voraussichtlich dauernder Berufsunfähigkeit der den Betrieb verantwortlich leitenden Person.

Ermittlung der Versicherungssumme
  • Ertragsausfallversicherung: Die Versicherungssumme entspricht dem Aufwand an fortlaufenden Kosten und dem entgangengen Gewinn eines vollen Kalenderjahres. Verwenden Sie unseren Summenermittlungsbogen.

  • Kostenversicherung: Die Versicherungssumme entspricht dem Aufwand an fortlaufenden Kosten im versicherten Betrieb eines vollen Kalenderjahres. Verwenden Sie unseren Summenermittlungsbogen.

  • Die Vereinbarung einer Summendynamik ist möglich.
Beitragsermittlung
  • Mögliche Nachlässe:
    • Schadenfreiheitsnachlass (pro schadenfreies Jahr 10%, max. 30%), Nachlass durch Karenzzeitverlängerung.
    • Nahclass durch Karenzzeitverlängerung.
  • Die individuelle Angebotserstellung erfolgt durch die zuständige Maklerdirektion.
Risikoprüfung
Die Risikoprüfung erfolgt anhand der Gesundheitsfragen im Antrag, ab einer Versicherungssumme von 200.000 Euro oder ab einem Eintrittsalter von 51 Jahren ist zusätzlich ein ärztliches Zeugnis erforderlich.
Wir bieten auch:

Betriebs-Haftpflichtversicherung

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  • Hohe Grundversicherungs-summen
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