Die gesetzliche Sachmangelhaftung, die jedem Käufer uneingeschränkt zusteht und die jede Firma in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regelt, wird verlängert.
Funktionsgarantie
Die Funktionsgarantie ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht freiwillige und frei gestaltbare Leistung eines Händlers oder Herstellers.
Leistungsgarantie
Wird die garantierte technische Betriebsleistung nicht erbracht, wird der daraus entstandende Schaden/ Ertragsausfall ersetzt.
Wir bieten auch:
Montageversicherung - Für Montagetätigkeiten
Maschinenversicherung - Für stationäre und mobile Maschinen
Mit der Allgefahren-Deckung sind nahezu alle Schäden am Montageobjekt abgesichert. Auch die Lagerung nach erfolgter Abladung am Montageort.
Maschinen sind den unterschiedlichsten Gefahren ausgesetzt. Den Deckungsumfang bestimmen Sie mit Ihrem Kunden ganz auf die Erfordernisse seines Maschinenparks zugeschnitten.
Schutz bei Schäden an zu montierenden Maschinen, Geräten und elektronischen Anlagen