Zusatzbedingungen und Risikobeschreibungen 2010 der Mannheimer Versicherung AG für die Versicherung von Pflichten oder Ansprüchen gemäß Umweltschadensgesetz ZB 8 Umweltschadensgesetz 2010
Zusatzbedingungen und Risikobeschreibungen 2008 der Mannheimer Versicherung für Schäden, die durch Kraft-, Luft-/Raum- und Wasserfahrzeuge verursacht werden (ZB 3)
Maschinenversicherung - Für stationäre und mobile Maschinen
Mit der Allgefahren-Deckung sind nahezu alle Schäden am Montageobjekt abgesichert. Auch die Lagerung nach erfolgter Abladung am Montageort.
Maschinen sind den unterschiedlichsten Gefahren ausgesetzt. Den Deckungsumfang bestimmen Sie mit Ihrem Kunden ganz auf die Erfordernisse seines Maschinenparks zugeschnitten.
Schutz bei Schäden an zu montierenden Maschinen, Geräten und elektronischen Anlagen