Hier finden Sie Details zur Musikinstrumentenversicherung für Musikschulen, Kapellen und Schulen.
Allgefahren-Deckung
Versicherungsschutz gegen nahezu alle Gefahren, wie
Beschädigung
Zerstörung
Verlust bei Transporten
Diebstahl oder Raub
Wasser- oder Elementarschäden
Sowie klassische Gefahren z.B.
Brand, Blitzschlag, Explosion
Einbruch-Diebstahl / Vandalismus
Leitungswasser
Sturm / Hagel
Relevante Ausschlüsse für Instrumenten-Besitzer
In den Bedingungen sind alle Ausschlüsse in §3 aufgeführt. Für Instrumente insbesondere:
Abnutzung und Verschleiß
Lack-, Kratz- und Schrammschäden
Allmählichkeitsschäden
gerissene Saiten und geplatzte Felle
innere Schäden und Defekte an elektronischen Instrumenten (z.B. durch Überspannung und Induktion)
Versicherungswert richtig ermitteln
Instrumente können sowohl zum Neu- als auch zum Zeitwert versichert werden.
Neuwert: Kann so lange versichert werden, wie der Zeitwert mindestens 40% des Neuwerts beträgt
Taxe: Der Versicherungswert für hochwertige Meisterinstrumente ab 10.000 Euro ist durch einen Wertnachweis zu belegen, der nicht älter als 4 Jahre ist. Während dessen erfolgt keine Anrechnung einer eventuellen Unterversicherung.
Zusatzleistungen
Versichert sind Kosten für:
Leihinstrumente im Schadenfall
die Wiederherstellung von Wertgutachten und Echtheitsnachweisen aufgrund eines Brandes oder Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus
Wir bieten auch:
SINFONIMA® - Für Berufsmusiker und Orchester
SINFONIMA® - Für Musikinstrumentenhändler und -bauer
SINFONIMA - der Komplettschutz für Ihre Kunden: Musikinstrumentenversicherung, Spezial-Unfallversicherung und Berufs-Haftpflichtversicherung.
SINFONIMA bietet Versicherungsschutz für Unternehmen, die Musikinstrumente herstellen und/oder verkaufen