Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt:
- den entgangenen Gewinn,
- die fortlaufenden Kosten (z.B. Gehälter, Pacht, Kreditzinsen, Leasingraten) und
- Schadenminderungskosten, die zu einer Verkürzung der Betriebsunterbrechung beitragen
nach einem versicherten Sachschaden während der Haftzeit.
Als Haftzeit – also der Zeitraum, in dem die BU für Schutz sorgt – können bis zu 36 Monate vereinbart werden. Wahlweise mit 10% Vorsorge ohne Meldepflicht oder mit Nachhaftung
Die Nachhaftung deckt über die vereinbarte Versicherungssumme
hinaus die noch nicht gemeldete Umsatz- und Ertragszuwächse ab.