Hier finden Sie Details zur Sound-Equipment-Versicherung, Berufs-Haftpflichtversicherung und zur Veranstalter-Haftpflichtversicherung.
Sound-Equipment-Versicherung
Allgefahren-Deckung
Versicherungsschutz gegen nahezu alle Gefahren, wie
Beschädigung, Zerstörung
Verlust bei Transporten
Diebstahl, Raub
Kurzschluss oder Überspannung
Sowie klassische Gefahren z.B.
Brand, Blitzschlag, Explosion
Einbruch-Diebstahl / Vandalismus
Leitungswasser
Sturm / Hagel
24-Stunden Versicherungsschutz
24- Stunden Deckung, auch nachts im KFZ (sofern fest umschlossen und nicht einsehbar) bis zu einer Versicherungssumme von 100.000 Euro.
Pauschale für kleinteiliges Zubehör
Über eine Pauschale ist Sound-Equipment oder kleinteiliges Zubehör wie z.B. Kabel, Klemmen, Mikrofon-Ständer bis zu 10.000 Euro Gesamtversicherungssummer versicherbar.
Proberaum mitversicherbar
Der Proberaum ist beitragsfrei mitversicherbar, wenn Lage- und Sicherheitsbeschreibung vorliegen bzw. den Anforderungen entsprechen.
Vorsorgeversicherung inklusive
Kauft sich der Kunde neues Sound-Equipment, ist dies automatisch mit abgesichert, auch wenn er es noch nicht gemeldet hat.
Versicherungswert richtig ermitteln
Neu- oder Zeitwertversicherung wählbar
Neuwert: Kann so lange versichert werden, wie der Zeitwert mindestens 40% des Neuwerts beträgt
Taxe für Vintage-Instrumente: Der Versicherungswert für hochwertige Vintage-Instrumente ist ab 5.000 Euro bei Bäsen bzw. 10.000 Euro bei Gitarren durch einen Wertnachweis zu belegen, der nicht älter als 4 Jahre ist. Während dessen erfolgt keine Anrechnung einer eventuellen Unterversicherung.
Zusatzleistungen
Versichert sind Kosten für
Leihinstrumente im Schadenfall
die Wiederherstellung von Wertgutachten und Echtheitsnachweisen: aufgrund eines Brandes oder Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus, aufgrund eines Brandes oder Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus
Berufs-Haftpflichtversicherung
Berufs-Haftpflichtversicherung für Berufsmusiker und Musiklehrer
Versicherungsschutz bei der Berufsausübung und im Privatbereich
Auch bei vorübergehendem, geschäftlichen Auslandsaufenthalt besteht Versicherungsschutz
Weltdeckung möglich
Ebenfalls mit abgedeckt sind Schäden an Gebäuden oder Räumen einschließlich Inventar die zum Beispiel auf Dienst- und Geschäftsreisen gemietet wurden
Veranstalter-Haftpflichtversicherung
Veranstalter-Haftpflichtversicherung für Berufsmusiker und Musiklehrer
Absicherung von Veranstaltungen bis zu sieben Tagen, zuzüglich jeweils drei Tage Vor- und Nacharbeiten. Längere Zeiten sind ebenfalls versicherbar
Einfache Beitragsberechnung nach Gesamtzahl der Besucher und Mitwirkenden und Art der Veranstaltung
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 3 oder 5 Mio. Euro wählbar (Selbstbeteiligung 150 Euro)
Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden sind mit abgedeckt
Weitere Sachen wie zum Beispiel die Unterhaltung von Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen und Wegweisern sind zusätzlich versichert
Wir bieten auch:
SINFONIMA® - Für Musikschulen
SINFONIMA® - Für Berufsmusiker und Orchester
SINFONIMA ist eine Allgefahren-Deckung, die optimalen Versicherungsschutz gegen nahezu alle Gefahren bietet.
SINFONIMA - der Komplettschutz für Ihre Kunden: Musikinstrumentenversicherung, Spezial-Unfallversicherung und Berufs-Haftpflichtversicherung.