Hier finden Sie Details zur Sound-Equipment-Versicherung, Berufs-Haftpflichtversicherung und zur Veranstalter-Haftpflichtversicherung.
Sound-Equipment-Versicherung
Allgefahren-Deckung
Versicherungsschutz gegen nahezu alle Gefahren, wie
Beschädigung
Zerstörung
Verlust bei Transporten
Diebstahl oder Raub
Wasser- oder Elementarschäden
Sowie klassische Gefahren z.B.
Brand, Blitzschlag, Explosion
Einbruch-Diebstahl / Vandalismus
Leitungswasser
Sturm / Hagel
24-Stunden Versicherungsschutz
24- Stunden Deckung, auch nachts im KFZ (sofern fest umschlossen und nicht einsehbar) bis zu einer Versicherungssummer von 100.000 Euro.
Pauschale für kleinteiliges Zubehör
Über eine Pauschale ist Sound-Equipment oder kleinteiliges Zubehör wie z.B. Kabel, Klemmen, Mikrofon-Ständer bis zu 10.000 Euro Gesamtversicherungssumme versicherbar.
Vorsorgeversicherung inklusive
Kauft sich der Kunde neues Sound-Equipment ist dies automatisch mit abgesichert, auch wenn er es noch nicht gemeldet hat.
Versicherungswert richtig ermitteln
Neu- oder Zeitwertversicherung wählbar
Neuwert: Kann so lange versichert werden, wie der Zeitwert mindestens 40% des Neuwerts beträgt
Zusatzleistungen
Versichert sind Kosten für
Leihinstrumente im Schadenfall
die Wiederherstellung von Wertgutachten und Echtheitsnachweisen, aufgrund eines Brandes oder Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus
Berufs-Haftpflichtversicherung
Berufs-Haftpflichtversicherung für DJs
Versicherungsschutz bei der Berufsausübung und im Privatbereich
Auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt besteht Versicherungsschutz
Weltdeckung möglich
Ebenfalls mit abgedeckt sind Schäden an Gebäuden oder Räumen einschließlich Inventar die zum Beispiel auf Dienst- und Geschäftsreisen gemietet wurden
Veranstalter-Haftpflichtversicherung
Veranstalter-Haftpflichtversicherung für DJs
Versicherungsschutz von Beginn der Aufbauarbeiten bis zum Abbau der Veranstaltung
Absicherung von Veranstaltungen bis zu sieben Tagen, zuzüglich jeweils drei Tage Vor- und Nacharbeiten. Längere Zeiten sind ebenfalls versicherbar
Einfache Beitragsberechnung nach Gesamtzahl der Besucher und Mitwirkenden und Art der Veranstaltung
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 3 oder 5 Mio. Euro wählbar (Selbstbeteiligung 150 Euro).
Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden sind mit abgedeckt
Weitere Sachen wie zum Beispiel die Unterhaltung von Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen und Wegweisern sind zusätzlich versichert
Wir bieten auch:
SINFONIMA® - Für Berufsmusiker und Orchester
SINFONIMA® - Für Musikinstrumentenhändler und -bauer
SINFONIMA - der Komplettschutz für Ihre Kunden: Musikinstrumentenversicherung, Spezial-Unfallversicherung und Berufs-Haftpflichtversicherung.
SINFONIMA bietet Versicherungsschutz für Unternehmen, die Musikinstrumente herstellen und/oder verkaufen