Versichert sind bis zu einer Summe von 15 Mio. Euro weltweit:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Gewässerschäden
- Trailer, die nicht Kfz-versicherungspflichtig sind
Bis zu einer Höhe von 300.000 Euro versichert:
- Mietsachschäden - auch im Winterlager
Mitversichert sind Schäden:
- durch den verantwortlichen Fahrzeugführer und sonstige berechtigte Personen
- verursacht von Fahrzeuginsassen
- aufgrund gezogener Wasserskiläufer und Schirmdrachenflieger
- die sich mitversicherte Personen untereinander zugefügt haben
Wählbare Deckungssummen:
Integrierte Skipperhaftpflicht
Schutz des Skippers bei Haftpflichtansprüchen, die aus dem Führen eines fremden Wasserfahrzeugs resultieren können – soweit keine andere Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt.
- Versicherungsschutz ohne Bootsgrößenbeschränkung
- Für bis zu 6 Wochen pro Jahr, ohne vorherige Anmeldung
- Mitversichert sind Regressansprüche des Versicherers vom Besitzer des gemieteten oder geliehenen Bootes aus Kaskoschäden am Fahrzeug