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eVB
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Wenn Ihr Kunde sein Kraftfahrzeug für den Straßenverkehr zulassen möchte, benötigt er eine elektronische Versicherungsbestätigung
(kurz eVB genannt). Die Versicherungsbestätigungskarte ersetzt mittlerweile komplett die veraltete Doppelkarte bzw. Deckungskarte.
Um eine eVB für Ihren Kunden zu beantragen, geben Sie bitte die Nummer Ihrer Maklerdirektion und Ihre Vermittlernummer ein:
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