Änderung im eVB-Verfahren
Änderung im eVB-Verfahren aufgrund gesetzlicher Vorgaben
23.07.2014
Zum 01.08.2014 ergeben sich Änderungen in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die Auswirkungen auf das eVB-Verfahren haben.
Ab sofort wird die Zulassungsbehörde (ZB) auf elektronischem Weg den Versicherern den Verwendungszweck mitteilen, für den das Fahrzeug zugelassen wurde.
Was müssen Sie beachten?
In den nächsten Tagen entfällt das Feld Selbstfahrervermiet-Kfz. in der Maske "Elektronische Versicherungsbestätigung" und wird durch das Feld Verwendungszweck, ersetzt.
Das Feld Verwendungszweck hat zwei Auswahlmöglichkeiten:
- ohne besonderen Verwendungszweck
(Vorbelegung, da mit dieser Auswahl alle Verwendungszwecke abgedeckt werden außer das Selbstfahrermietfahrzeug)
oder
- Selbstfahrermietfahrzeug
Diese Auswahl ist wie bisher dann zu treffen, wenn das Fahrzeug als SFV-Fahrzeug zugelassen werden soll.
Mit dem von Ihnen erzeugten Datensatz der eVB, werden die möglichen Verwendungszwecke vollmaschinell an die ZB, für die Zulassung des Fahrzeugs, weitergeleitet.
Ansonsten ändert sich für Sie nichts.
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