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Beitragsangleichung in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung

23.04.2015
Versicherungsunternehmen können ab dem 01.07.2015 in der allgemeinen Haftpflichtversicherung die Beiträge um 5 % angleichen (GDV-Rundschreiben vom 31.03.2015).


Die Mannheimer wird die Angleichung in Höhe von 5 % vornehmen.

Auswirkungen auf den Bestand
Zur jeweiligen Hauptfälligkeit erhöhen sich die Bestands-/Folgebeiträge in der Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2016 um 5 %, soweit sie der Beitragsangleichung unterliegen.

Wir informieren unsere Versicherungsnehmer durch ein entsprechendes Schreiben ungefähr 6 Wochen vor der Hauptfälligkeit des Vertrags.

Auswirkungen auf das Neu- und Ersatzgeschäft
Die Erhöhung von 5 % gilt ab 01.07.2015 auch für das Neu- und Ersatzgeschäft.

Selbstverständlich wird bei bereits zur Dokumentierung eingereichten Anträgen mit Beginn 01.07.2015 oder später keine Anpassung erfolgen.

Die angepassten Haftpflicht-Beiträge für die Bereiche Privat-, Firmenkunden und Marken werden Ihnen mit den Tarifen im Vermittler-Login sowie den Angebotsprogrammen zur Verfügung gestellt.

Welche Produkte sind betroffen?
Die Beitragsangleichung gilt für die Haftpflicht-Versicherungen der Bereiche Privat- und Firmenkunden inklusive der Marken.

Ausgenommen bleiben
  • Luftfahrt- und Pharma-Produkt-Haftpflichtversicherungen
  • Beiträge, auf welche die Beitragsangleichungsklausel bedingungsgemäß nicht angewendet wird, z.B. Beitragsberechnungen nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme. Ausnahme: Mindestbeiträge unterliegen der Angleichung.
 
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