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Kfz und BELMOT: Bedingungsänderung Haftpflicht

Neue Regelung bei Teilnahme an Motorsportaktivitäten

26.11.2024
Im Frühjahr wurde die EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung in deutsches Recht
umgesetzt. Durch die Gesetzesänderungen war eine Neuformulierung in den Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen (AKB) und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für BELMOT erforderlich. 
Damit gilt die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen ohne
eigene Motorsport-Haftpflichtversicherung als Obliegenheitsverletzung –
mit der Folge, dass im Falle eines Haftpflichtschadens mit Leistungseinschränkungen gerechnet werden muss.

Darüber informieren wir in den kommenden Tagen alle Kfz- und BELMOT-Kunden
mit einem Brief, der die bisherige und die künftige Regelung in den AKB/AVB gegenüberstellt.

Hier geht es zu den Musteranschreiben.
Antworten auf mögliche Fragen sehen Sie hier.
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