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NRV Rechtsschutz

Beitragsangleichung und neuer Tarif NRV 2023 PLUS

03.08.2022
Beitragsangleichung zum 1. Oktober 2022
Die NRV wird zum 1. Oktober 2022 eine Beitragsangleichung im Bestandsgeschäft durchführen. Die Beiträge der betroffenen Verträge erhöhen bzw. verringern sich zur jeweiligen Hauptfälligkeit. Eine Information an die Kunden erfolgt mit einem separaten Schreiben.


Neuer Tarif NRV 2023 PLUS 
Analog zur Beitragsangleichung führt die NRV einen neuen Tarif mit neuen Leistungen ein. Das Einführungsdatum ist der 1. Oktober 2022.

Übergangsfrist für den Tarif NRV 2023 PLUS: 
Aufgrund der Anpassungsarbeiten aller Beratungstechnologien bzw. Tarifierungsprogramme gewährt die NRV für das komplette Neugeschäft wieder eine Übergangsfrist für den Tarif NRV 2022 PLUS bis zum 31. Dezember 2022. Das heißt, es werden bis 31. Dezember 2022 alle bei der nach NRV 2022 PLUS eingehenden Anträge gemäß NRV 2022 PLUS policiert. Dies gilt für alle Antragswege. Policierungen gemäß NRV 2023 PLUS sind ab dem 1. Oktober 2022 ebenfalls möglich.
 
Ab dem 1. Januar 2023 gilt dann auch für das Neugeschäft ohne Ausnahme der neue Tarif NRV 2023 PLUS. 
 
Hier können Sie die Anpassungssätze und die Leistungsverbesserungen des neuen Tarifs nachlesen.       
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