Beitragsangleichung zum 1. Oktober 2023 Die NRV wird zum 1. Oktober 2023 eine Beitragsangleichung im Bestandsgeschäft durchführen. Die Beiträge der betroffenen Verträge erhöhen sich zur jeweiligen Hauptfälligkeit. Eine Information an die Kunden erfolgt mit einem separaten Schreiben.
Neuer Tarif NRV 2024 PLUS Analog zur Beitragsangleichung führt die NRV einen neuen Tarif mit neuen Leistungen ein. Das Einführungsdatum ist der 1. Oktober 2023.
Übergangsfrist für den Tarif NRV 2024 PLUS: Aufgrund der Anpassungsarbeiten aller Beratungstechnologien bzw. Tarifierungsprogramme gewährt die NRV für das komplette Neugeschäft wieder eine Übergangsfrist für den Tarif NRV 2023 PLUS bis zum 31. Dezember 2023. Das heißt, es werden bis 31. Dezember 2023 alle bei der nach NRV 2023 PLUS eingehenden Anträge gemäß NRV 2023 PLUS policiert. Dies gilt für alle Antragswege. Policierungen gemäß NRV 2024 PLUS sind ab dem 1. Oktober 2023 ebenfalls möglich.
Ab dem 1. Januar 2024 gilt dann auch für das Neugeschäft ohne Ausnahme der neue Tarif NRV 2024 PLUS.
Hier können Sie die Anpassungssätze und die Leistungsverbesserungen des neuen Tarifs nachlesen.