Partner im Schadenmanagement

 

Unsere Partner im Schadenmanagement

Bieten Sie Kunden und Geschädigten die folgenden Dienstleister für
  • Kraftfahrt
  • Sachversicherung und Haftpflicht
bei allen geeigneten Schäden aktiv an. Nach der Einwilligung können Sie die Beauftragung der Dienstleister über unseren Schadenservice vornehmen. Ihren Auftrag nehmen wir unter 0621. 457 80 00 oder per E-Mail an schadenservice@mannheimer.de entgegen und stehen Ihnen darüber hinaus gern mit Rat und Tat zur Seite. Einfacher geht's nicht.

Sollte es wider Erwarten einmal Probleme mit einem Dienstleister geben, informieren Sie bitte umgehend Ihre Maklerdirektion.
 
 
Kraftfahrt

Reparatur in Meisterwerkstätten

Alle Vollkaskoschäden von MAXIMOS®-Kunden ohne Werkstattbindung: Der Kunde verzichtet auf seine freie Werkstattwahl und nutzt eine Werkstatt aus unserem Werkstattnetz.
Alle Kfz-Haftpflichtschäden: Wenn der Geschädigte auf seine freie Werkstattwahl verzichtet und eine Werkstatt aus unserem Werkstattnetz nutzt, übernehmen wir die Kosten für ein klassengleiches Ersatzfahrzeug der Werkstatt und verzichten auf einen Abzug für ersparte Eigenleistungen.
Weitere Informationen:
 

Mietwagen für Geschädigte in Kraftfahrt-Haftpflichtschäden

Auch wenn der Geschädigte den Schaden in der Werkstatt seiner Wahl reparieren lassen möchte, können Sie ihm einen hochwertigen Mietwagen vermitteln: Der Geschädigte erhält von uns immer ein neuwertiges, klassengleiches Fahrzeug, das ihm ohne Formalitäten, wie Kautionshinterlegung, gebracht und auch wieder bei ihm abgeholt wird. Die Verrechnung erfolgt immer direkt über uns.
Weitere Informationen:
 

Unabhängige Besichtigung und Bewertung des Schadens bei Kraftfahrt-Haftpflichtschäden

Wenn der Geschädigte einen unabhängigen Gutachter für die Schadenbewertung möchte, können Sie für alle Fahrzeuge, auch Busse und LKW, eine neutrale Besichtigung und Schadenbewertung vermitteln.
Weitere Informationen:
Sachversicherung und Haftpflicht

Reparatur und Austausch von Türen, Fenstern, Rollläden und Markisen/Sonnenschutz

Beispiele in der Gebäudeversicherung: Einbruchsspuren an Türen und Fenstern, auch wenn nichts mehr zu retten scheint, leichte und schwere Hagelschäden an Rollläden und Fenstern...

Beispiele in der Privathaftpflichtversicherung: Schrammen und Kratzer jeglicher Art an Türen und Fenstern (Info: Schäden durch "übermäßigen Gebrauch" sind nicht versichert).
Weitere Informationen:
 

Reparatur, Zeitwertermittlung und Ersatz von Möbeln, Bodenbelägen und Teppichen ab einer Schadenhöhe von 300 Euro in der Privathaftpflichtversicherung

Beispiele für geeignete Privathaftpflichtschäden:
Flecken, selbst durch Rotwein, auf Teppichen und Teppichböden; Kratzer und Flecken, z.B. durch Wasser, auf Parkett und Laminat; Löcher, Risse und Flecken in Sofas, Stühlen, Autositzen; Kratzer und Flecken in Möbeln oder Küchenarbeitsplatten...
Weitere Informationen:

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