Ein Frachtführer haftet für alle Schäden an den ihm zum Transport übergebenen fremden Gütern, von der Zeit der Übernahme bis zur Ablieferung (Obhutshaftung). Es ist dabei unerheblich, ob die transportierte Ware beschädigt wird oder nicht, da unter Umständen bereits durch die Verzögerung des Transports ein finanzieller Schaden geltend gemacht wird.
Frachtführer-Haftungsversicherung
Befriedigung berechtigter Ansprüche
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Versichert ist die gesetzliche und vertragliche Haftung aus Frachtverträgen
Lösungen zur Haftung aus Individualvereinbarungen (soweit gesetzlich zulässig)
Hohes Limit je Schadenereignis von 5 Mio. Euro
Aufräumungs- und Entsorgungskosten bis zu 250.000 Euro
Mitversichert ist die Haftung aus Frachtverträgen für Schäden an fremden Anhängern, Aufliegern, Trailern und Chassis
Wir bieten auch:
Speditionsversicherung - Für ALLE, die im Auftrag Dritter Transporte organisieren und durchführen.
Waren-Transportversicherung - Für ALLE, die eigene Ware durch Dritte befördern lassen.
Wird die fremde Ware beschädigt, gestohlen oder geht verloren ist der Spediteur gegenüber seinem Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
Alle Betriebe, die produzieren oder handeln, müssen Waren per Spedition, Post/Paketdiensten und mit firmeneigenen Fahrzeugen transportieren.
Keine Höchstent- schädigungssummen je Versicherungsjahr
Organisationsfehler lassen sich bis zu 10 Mio. Euro absichern