Frachtführer-Haftungsversicherung

Für ALLE, die fremde Güter transportieren.
  • Deckungsschutz für das Be- und Entladen aus Gefälligkeit
  • Überdurchschnittliche Höchstentschädigungssumme bis 5 Mio. Euro
    je Schadenereignis
  • Inklusive Mitversicherung von diebstahlgefährdeten Gütern
  • Beitragsberechnung auf Umsatzbasis möglich
Verkaufsargumente Leistungen Beratung Beantragung Bedingungen
Ein Frachtführer haftet für alle Schäden an den ihm zum Transport übergebenen fremden Gütern, von der Zeit der Übernahme bis zur Ablieferung (Obhutshaftung). Es ist dabei unerheblich, ob die transportierte Ware beschädigt wird oder nicht, da unter Umständen bereits durch die Verzögerung des Transports ein finanzieller Schaden geltend gemacht wird.

Frachtführer-Haftungsversicherung
  • Befriedigung berechtigter Ansprüche
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Versichert ist die gesetzliche und vertragliche Haftung aus Frachtverträgen
  • Lösungen zur Haftung aus Individualvereinbarungen (soweit gesetzlich zulässig)
  • Hohes Limit je Schadenereignis von 5 Mio. Euro
  • Aufräumungs- und Entsorgungskosten bis zu 250.000 Euro
  • Mitversichert ist die Haftung aus Frachtverträgen für Schäden an fremden Anhängern, Aufliegern, Trailern und Chassis
Wir bieten auch:

Speditionsversicherung - Für ALLE, die im Auftrag Dritter Transporte organisieren und durchführen.

Waren-Transportversicherung - Für ALLE, die eigene Ware durch Dritte befördern lassen.

Wird die fremde Ware beschädigt, gestohlen oder geht verloren ist der Spediteur gegenüber seinem Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
Alle Betriebe, die produzieren oder handeln, müssen Waren per Spedition, Post/Paketdiensten und mit firmeneigenen Fahrzeugen transportieren.
  • Keine Höchstent- schädigungssummen je Versicherungsjahr
  • Organisationsfehler lassen sich bis zu 10 Mio. Euro absichern
  • Allgefahrendeckung
  • Weltweiter Geltungsbereich für alle Gütergruppen
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