Möbel- und Umzugsgutversicherung

 Für ALLE, die Umzüge durchführen.
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Integrierte Transportversicherung zur Absicherung des vollen Warenwertes
  • Keine Höchstentschädigungssummen je Versicherungsjahr
Verkaufsargumente Leistungen Beratung Beantragung Bedingungen
Für Unternehmen, die hauptsächlich und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Beförderung und die Einlagerung von Umzugsgut für gewerbliche und private Auftraggeber übernehmen.

Weltweiter Versicherungsschutz
Ihr Kunde übernimmt die Beförderung und die Einlagerung von Umzugsgut für gewerbliche und private Auftraggeber. Zu den Aufgaben des Möbelspediteurs können auch weitere Tätigkeiten wie das Verpacken gehören. Mit der Möbel- und Umzugsgutversicherung hat Ihr Kunde Versicherungsschutz für seine Haftung im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen - und das weltweit.
Informationspflicht des Möbelspediteurs
Der Möbelspediteur ist gesetzlich verpflichtet, den Umziehenden bei Abschluß des Umzugsvertrags über die Haftungsbestimmungen in Kenntnis zu setzen und ihn auf weitergehende Versicherungsmöglichkeiten hinzuweisen.

Derartige zusätzliche Versicherungsmöglichkeiten sind folgende Alternativen :
  • Erweiterung der gesetzlichen Haftung zum Zeitwert (Erweiterung der Haftung)
  • Abschluß einer Transportversicherung zum Zeitwert des Umzugsguts
  • Abschluß einer Transportversicherung zum Neuwert des Umzugsguts
 
Wichtiger Hinweis zur Betriebs-Haftpflichtversicherung:

Beschädigungen die nicht am Umzugsgut entstehen, beispielsweise durch den Transport beschädigte Treppenhäuser oder Türen, betreffen die Betriebs-Haftpflichtversicherung und nicht die Umzugsgutversicherung.
Integrierte Transportversicherung zur Absicherung des vollen Warenwertes
Die Umzugsgut-Transportversicherung kann auf Wunsch des Auftraggebers unkompliziert eingedeckt werden.
Keine Höchstentschädigungssummen je Versicherungsjahr
Im Versicherungsvertrag sind keine Jahreshöchstentschädigungen festgelegt.
Wir bieten auch:

Frachtführer-Haftungsversicherung - Für ALLE, die fremde Güter transportieren.

Handelsware - Für ALLE, die eigene Güter in eigenen Fahrzeugen befördern.

Für alle Betriebe (Frachtführer), die gewerbsmäßig und gegen Entgelt mit den eigenen Kraftfahrzeugen fremde Güter befördern.
Versicherbar sind die gesamten Handelswaren und anderer Autoinhalt der im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit mitgeführt wird.

  • Deckungsschutz für das Be- und Entladen aus Gefälligkeit
  • Überdurchschnittliche Höchstentschädigungssumme bis 5 Mio.
  • Spezialprodukt fürs Baugewerbe
  • Unterversicherungsverzicht
  • Übernahme der Reparaturkosten
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