Der Möbelspediteur ist gesetzlich verpflichtet, den Umziehenden bei Abschluß des Umzugsvertrags über die Haftungsbestimmungen in Kenntnis zu setzen und ihn auf weitergehende Versicherungsmöglichkeiten hinzuweisen.
Derartige zusätzliche Versicherungsmöglichkeiten sind folgende Alternativen :
- Erweiterung der gesetzlichen Haftung zum Zeitwert (Erweiterung der Haftung)
- Abschluß einer Transportversicherung zum Zeitwert des Umzugsguts
- Abschluß einer Transportversicherung zum Neuwert des Umzugsguts
Wichtiger Hinweis zur Betriebs-Haftpflichtversicherung:
Beschädigungen die nicht am Umzugsgut entstehen, beispielsweise durch den Transport beschädigte Treppenhäuser oder Türen, betreffen die Betriebs-Haftpflichtversicherung und nicht die Umzugsgutversicherung.