Versicherungsschutz besteht an dem vereinbarten Montageplatz.
Das wird im Schadenfall ersetzt
Im Falle eines Teilschadens ersetzt der Versicherer die Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Sache. Im Falle des Totalschadens werden die bisher für die Montage aufgewendeten Kosten erstattet.
So einfach ermitteln Sie die Versicherungssumme
Grundlage für die Versicherungssumme ist der Kontraktpreis für das Montageobjekt einschließlich der Bezugskosten (z.B. für Fracht, Montage, Zoll).
Was ist nicht versichert?
Sachen
Wechseldatenträger
Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel
Produktionsstoffe
Akten, Zeichnungen und Pläne
Gefahren und Schäden
Vorsatz des Versicherungsnehmers, der mitversicherten Unternehmen oder deren Repräsentanten
Krieg, Revolution, Rebellion, Aufstand
Innere Unruhen
Streik oder Aussperrung
Kernenergie, nukleare Strahlung
Abnutzung (Verschleiß)
bereits bekannte Reparaturbedürftigkeit/Mängel
Normale Witterungseinflüsse
Ausschlussrisiken
Prototypen, Vorführgeräte, Handelsware
Windkraftanlagen
Biogasanlagen
Kernenergie-Risiken
Gasturbinen
Müllverbrennungsanlagen
Anlagen zur Metallerzeugung (z.B. Hochöfen)
Metall-Aufbereitungsanlagen wie Brecheranlagen
Schrottaufbereitungs- /Müllzerkleinerungsanlagen
Papier- und Kartonherstellung
Erdölraffinerien, Bohrtürme, Dockanlagen
Pflanzenölbetriebene Maschinen
Zelte, Tribünen, Leuchttürme
Offshore-Risiken
Wir bieten auch:
Elektronikversicherung - Für elektronische Anlagen und Einrichtungen
Maschinenversicherung - Für stationäre und mobile Maschinen
Kein Betrieb kommt ohne elektronische Geräte aus. Damit es zu keinen Störungen des Betriebsablaufs kommt, gibt es die Elektronikversicherung.
Maschinen sind den unterschiedlichsten Gefahren ausgesetzt. Den Deckungsumfang bestimmen Sie mit Ihrem Kunden ganz auf die Erfordernisse seines Maschinenparks zugeschnitten.