Die Beantwortung der Frage, wer für Schäden während der Montage oder Erprobung von technischen Anlagen, Maschinen oder sonstigen Konstruktionen haftet, ist nicht einfach. Wichtig ist im Schadenfall, wie der Vertrag zwischen Auftraggeber und Unternehmer gestaltet wurde.
Die Montageversicherung der Mannheimer ist für alle Parteien die beste Lösung. Mit der Allgefahren-Deckung sind nahezu alle Schäden am Montageobjekt abgesichert. Auch die Lagerung nach erfolgter Abladung am Montageort.
Highlights
Einfache Beratung
Absicherung ganz nach Bedarf:
per Einzel- oder Umsatzvertrag
mit Anpassung an die Vertrags-Besonderheiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
Allgefahren-Deckung
10% geringerer Beitrag bei erhöhtem Selbstbehalt
Zusätzlich anfallende Kosten sind mitversichert, zum Beispiel: Aufräumungs- und Bergungskosten bis 15.000 Euro
Optional:
Arbeits- und Eilfrachtzuschläge einschließbar
Absicherung von fremden Sachen mit 10.000 Euro auf Erstes Risiko
Bestellerinteresse abwählbar
Tipp
Unter Kaufleuten ist die Vertragsgestaltung eindeutig. Aber wie sieht es aus, wenn eine Privatperson beteiligt ist?
Wer kommt für Schäden auf, die z.B. bei der Montage einer Solaranlage am Dach entsteht? Auch bei einem Kaufvertrag inklusive Montage ist der Bauherr als Auftraggeber haftbar.
Wir bieten auch:
Elektronikversicherung - Für elektronische Anlagen und Einrichtungen
Maschinenversicherung - Für stationäre und mobile Maschinen
Kein Betrieb kommt ohne elektronische Geräte aus. Damit es zu keinen Störungen des Betriebsablaufs kommt, gibt es die Elektronikversicherung.
Maschinen sind den unterschiedlichsten Gefahren ausgesetzt. Den Deckungsumfang bestimmen Sie mit Ihrem Kunden ganz auf die Erfordernisse seines Maschinenparks zugeschnitten.