Waren-Transportversicherung

 Für ALLE, die eigene Ware überwiegend durch Dritte befördern lassen.
  • Allgefahren-Deckung
  • Weltweiter Geltungsbereich für alle Gütergruppen
  • Versicherungsschutz unabhängig der Gefahrtragung
  • Absicherung des tatsächlichen Warenwerts
  • Versicherungszertifikate durch den Kunden direkt online ausstellbar
Verkaufsargumente Leistungen Beratung Beantragung Bedingungen Haverie-Grosse
Die Haftung der Verkehrsträger, die beauftragt werden, ist der Höhe nach begrenzt und es gibt Tatbestände bei denen gar keine Haftung gegeben ist - zum Beispiel Schäden infolge von höherer Gewalt oder einem unabwendbarem Ereignis. Die Warenversicherung leistet unabhängig von der Haftung der Verkehrsträger.

Allgefahren-Deckung
Das transportierte Gut ist im Rahmen der Allgefahren-Deckung gegen Schäden zum Beispiel durch jede Art von Unfall, Feuer, Raub, Diebstahl, Hagel, Schiffsuntergang, Be-und Entladeschäden und Elementarereignisse abgesichert.

Versichert sind auch Schäden für die z.B. ein Spediteur nicht haftet:
  • Höhere Gewalt
  • Politische Risiken (z. B. innere Unruhen)

Ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die aus innerem Verderb oder der natürlichen Beschaffenheit, z.B. aus dem natürlichen Reifeprozess von Gemüse oder Obst, entstehen.
Aktives Schadenmanagement
  • Schadenabwicklung an den berechtigten Anspruchsteller durch Spezialisten der Mannheimer
  • Die Mannheimer die Schadenminderungs- und Feststellungskosten auch bei nicht ersatzpflichtigen Schäden
Prozess- und Regressabwicklung durch die Mannheimer
Die Mannheimer führt den Regress gegen den Verkehrsträger durch und trägt auch das Prozessrisiko - dadurch wird der Kunde entlastet.
Durchgängiger Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz besteht ab Bereitstellung zum Transport einschließlich Zwischenaufenthalten, unabhängig von der Anzahl der Umladungen, der Verkehrsträger und der Art der Verkehrsmittel, bis zur Ablieferungsstelle.
Optionale Ergänzungen
 
  • Ausstellungsversicherung
    Hierüber können Güter auf Messen, Events und anderen Veranstaltungen versichert werden - stationäre Deckung

  • Reisegepäckversicherung
    Es besteht Versicherungsschutz, während die versicherten Gegenstände auf einer Reise mitgeführt, am Körper oder in der Kleidung getragen oder durch ein übliches Transportmittel befördert werden.
Wir bieten auch:

Speditionsversicherung - Für ALLE, die im Auftrag Dritter Transporte organisieren und durchführen.

Handelsware - Für ALLE, die eigene Güter in eigenen Fahrzeugen befördern.

Wird die fremde Ware beschädigt, gestohlen oder geht verloren ist der Spediteur gegenüber seinem Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
Versicherbar sind die gesamten Handelswaren und anderer Autoinhalt der im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit mitgeführt wird.
  • Keine Höchstentschädigungssummen je Versicherungsjahr
  • Organisationsfehler lassen sich bis zu 10 Mio. Euro absichern
  • Spezialprodukt fürs Baugewerbe
  • Unterversicherungsverzicht
  • Übernahme der Reparaturkosten bei Fahrzeugbeschädigung
 
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